Wertermittlung

bei Thomas Metzger Immobilienconsulting werden Immobilien unabhängig und marktgerecht ermittelt.

Thomas Metzger Immobilienconsulting erstellt eine unabhängige marktgerechte Einschätzung des Verkehrswertes, keinen Maklerwunschwert. Gutachten können immer nur so präzise sein wie die Daten, die dazu erhoben und ausgewertet wurden. Da es bei Immobilienwertermittlungen meist um erhebliche Sachwerte geht, müssen Gutachten sorgfältig und nachhaltig recherchiert sein, um belastbar sein zu können. Das Sorgfaltsgebot schließt daher auch Kurzgutachten aus.

 

Die Wertermittlung erfolgt dabei unter Beachtung der Wertermittlungsrichtlinie und der Immobilien-Wertermittlungsverordnung (ImmoWertV) sowie der Definition des Verkehrswertes im §194 des Baugesetzbuches (BauGB).

 

Die angewendeten Verfahren der Wertermittlung

 

-         Vergleichswertverfahren, Bodenwertermittlung  (§§ 15-16 ImmoWertV)

-        Ertragswertverfahren (§§ 17-20 ImmoWertV)

-       Sachwertverfahren (§§ 21-23 ImmoWertV

Unsere Leistungen für Verkehrswertermittlungen:

Das Spektrum unserer Wertermittlung umfasst bebaute und unbebaute Grundstücke, z. B.

  • Einfamilienhäuser
  • Mehrfamilienhäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Gewerbeobjekte

 

Wir erstellen Verkehrswertermittlungen objektbezogen nach Erfordernis, zum Beispiel bei

  • Kauf oder Verkauf einer Immobilie
  • Zwangsversteigerung
  • Objektivierung von Kaufpreisforderungen
  • Ehescheidung
  • Erbauseinandersetzungen
  • Vermögensaufstellung z. B. zur Betriebsübergabe
  • Beleihungswertermittlung
  • Versicherungswertermittlung
  • Enteignungs-/ Entschädigungsverfahren
  • steuerliche Anlässe
  • Gutachtenüberprüfung

Grundstücksgleiche Rechte und Belastungen, z. B.

Erbbaurechte, Nießbrauch, Wohnungsrechte, Dienstbarkeiten, Baulasten, Wegerechte,

Checkliste für das Immobilien-Gutachten:

Für eine schnelle und korrekte Bewertung Ihrer Immobilie im Zuge des Immobilien-Gutachtens müssen uns folgende Informationen nach Möglichkeit spätestens drei Tage vor dem Besichtigungstermin vorliegen:

- aktueller Grundbuchauszug (Abteilung I und II)

- aktueller Auszug aus der Flurkarte (Lageplan mit Flurstücksbezeichnung)

- Bauzeichnungen (Grundrisse und Schnitte)

- Auszug aus dem Baulastenverzeichnis

- Wohnflächenberechnung

- aktuelle Mietverträge und/oder Aufstellung der tatsächlichen Nettokaltmieten

- Teilungserklärungen und Aufteilungsplan (bei Eigentumswohnungen)

- Erbbaurechtsvertrag und aktueller Erbbauzins mit Datum der letzten Anpassung

- Sonstige notarielle Urkunden (bei bestehenden Rechten, z.B. Nießbrauch,

    Wohnungsrecht rtc.)